· Fachbeitrag · Arbeitsrecht
Arbeitgeber haftet nicht für Progressionsschaden
| Ein Arbeitgeber ist nicht zum Schadenersatz verpflichtet, wenn ein Arbeitnehmer aufgrund einer Lohnnachzahlung höhere Lohnsteuer zahlen muss, als wenn der Lohn monatlich gezahlt worden wäre. Der Arbeitgeber haftet für diesen Progressionsschaden nicht. Das hat das LAG Rheinland-Pfalz entschieden. |
Der Arbeitgeber hatte dem Arbeitnehmer zu Unrecht krankheitsbedingt gekündigt. Deshalb musste er den einbehaltenen Lohn nachzahlen, was er in einer Summe tat. Durch diese Zahlung hatte der Arbeitnehmer eine beträchtliche steuerliche Mehrbelastung, die ihm der Arbeitgeber erstatten sollte. Das lehnte das LAG ab (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.8.2011, Az. 9 Sa 155/11; Abruf-Nr. 120369; rechtskräftig).
Quelle: Ausgabe 07 / 2012 | Seite 112 | ID 31613380