· Fachbeitrag · Arbeitsrecht
Arbeitsvertrag eines Betriebsrats sachgrundlos befristbar
| Auch Arbeitsverträge von Betriebsratsmitgliedern können ohne Sachgrund befristet werden. Das BAG verneinte im entschiedenen Fall eine Benachteiligung wegen einer Betriebsratstätigkeit. |
Hintergrund | Eine Betriebsrätin war sachgrundlos befristet eingestellt worden. Anschließend wurde sie in den Betriebsrat gewählt. Nach einer ersten Verlängerung der Befristung lehnte der Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung ab. Eine unzulässige Benachteiligung konnte das BAG darin allerdings nicht erkennen (BAG, Urteil vom 25.6.2014, Az. 7 AZR 847/12; Abruf-Nr. 142066).
PRAXISHINWEIS | Eine sachgrundlose Befristung ist nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG bis zu zwei Jahren zulässig. Bis zu dieser Gesamtdauer ist eine dreimalige Verlängerung erlaubt. Das gilt auch für Betriebsratsmitglieder. |