19.11.2014 · Fachbeitrag · Arbeitsrecht
Gehaltsnachzahlung: Arbeitgeber muss Steuernachteil ausgleichen
| Arbeitnehmer, die sich vor dem Arbeitsgericht eine Gehaltsnachzahlung für Vorjahre erstritten und deshalb im Auszahlungsjahr progressionsbedingt eine höhere Steuerbelastung haben, können sich die Mehrsteuern vom Arbeitgeber erstatten lassen. Das hat das LAG Sachsen festgestellt. |
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