Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 19.11.2014 · Fachbeitrag · Arbeitsrecht

    Gehaltsnachzahlung: Arbeitgeber muss Steuernachteil ausgleichen

    | Arbeitnehmer, die sich vor dem Arbeitsgericht eine Gehaltsnachzahlung für Vorjahre erstritten und deshalb im Auszahlungsjahr progressionsbedingt eine höhere Steuerbelastung haben, können sich die Mehrsteuern vom Arbeitgeber erstatten lassen. Das hat das LAG Sachsen festgestellt. |