Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Arbeitsrecht

    Nebenjob: Beide Arbeitgeber müssen das Arbeitszeitgesetz beachten

    von Rechtsanwalt Martin Brilla, ask Rechtsanwälte, Aachen

    | Viele Arbeitnehmer haben heutzutage einen Nebenjob. Arbeitgebern stellt sich die Frage, wie lange Arbeitnehmer täglich insgesamt arbeiten dürfen und ob sie das prüfen müssen. |

     

    FRAGE: Ein Vollzeitarbeiter arbeitet täglich von 8 bis 17 Uhr (eine Stunde Mittagspause). Ab 18 Uhr möchte er in einer Bar bis 22 Uhr kellnern. Seine tägliche Arbeitszeit würde damit 12 Stunden betragen. Ist dies zulässig?

     

    ANTWORT: Nein, da die zulässige Höchstarbeitszeit überschritten wird.