· Fachbeitrag · Arbeitsrecht
Nebenjob: Beide Arbeitgeber müssen das Arbeitszeitgesetz beachten
von Rechtsanwalt Martin Brilla, ask Rechtsanwälte, Aachen
| Viele Arbeitnehmer haben heutzutage einen Nebenjob. Arbeitgebern stellt sich die Frage, wie lange Arbeitnehmer täglich insgesamt arbeiten dürfen und ob sie das prüfen müssen. |
FRAGE: Ein Vollzeitarbeiter arbeitet täglich von 8 bis 17 Uhr (eine Stunde Mittagspause). Ab 18 Uhr möchte er in einer Bar bis 22 Uhr kellnern. Seine tägliche Arbeitszeit würde damit 12 Stunden betragen. Ist dies zulässig?
ANTWORT: Nein, da die zulässige Höchstarbeitszeit überschritten wird.
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