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  • 05.08.2013 · Fachbeitrag · Arbeitsrecht

    Vergütungsklausel unterliegt keiner Angemessenheitskontrolle

    | Klauseln in allgemeinen Geschäftsbedingungen, die den Umfang der Arbeitszeit und die Höhe der Vergütung regeln, unterliegen nicht der Angemessenheitskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB. Mit dieser Begründung hat das BAG die Klage eines Arbeitnehmers abgewiesen, der mit seinem Arbeitgeber eine Erhöhung der Arbeitszeit von wöchentlich 35 auf 40 Stunden ohne zusätzliche Vergütung vereinbart hatte. |