· Fachbeitrag · Arbeitsrecht
Vertragsstrafe bei Nichtantritt der Arbeit
| Arbeitgeber dürfen in einem Formulararbeitsvertrag für den Fall, dass der Arbeitnehmer sein befristetes Probearbeitsverhältnis nicht antritt, eine Vertragsstrafe in Höhe eines Bruttomonatsverdiensts bestimmen, wenn sie gleichzeitig eine Kündigungsfrist von einem Monat während der Probezeit vereinbaren. Das hat das BAG entschieden und seine bisherige Rechtsprechung bestätigt ( Urteil vom 19.8.2010, Az: 8 AZR 645/09 ; Abruf-Nr. 112132 ) |
Quelle: Ausgabe 08 / 2011 | Seite 131 | ID 27862530