· Fachbeitrag · Arbeitsrecht
Was gehört eigentlich alles zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit?
| Sind Waschzeiten, etwa das Duschen nach getaner Arbeit, als Arbeitszeit zu werten? Nach Ansicht des LAG Düsseldorf ist das Waschen nur dann als Arbeitszeit einzustufen und zu vergüten, wenn es aus hygienischen Gründen zwingend notwendig ist. Dies sei nicht der Fall, wenn der Arbeitgeber Dienstkleidung stellt und diese zum Reinigen auch im Betrieb verbleibt. |
Für andere mittelbare Arbeitszeiten gilt Folgendes:
- Bereitschaftsdienst ist stets zu vergüten (LAG Düsseldorf, bestandskräftiger Vergleich vom 3.8.2015, Az. 9 Sa 425/15, Abruf-Nr. 145172).
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses LGP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 14,90 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig