· Fachbeitrag · Arbeitsverträge
Arbeitsvertragliche Ausschlussfrist und der Verfall von Schadenersatzansprüchen
| Viele Arbeitsverträge sehen vor, dass Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis innerhalb von 3 Monaten nach Fälligkeit verfallen, spätestens jedoch innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wenn sie nicht vorher gegenüber der anderen Vertragspartei schriftlich geltend gemacht worden sind. Arbeitgeber sollten dabei Fristbeginn und -ende im Auge haben, damit Ansprüche nicht verfallen. Das zeigt ein aktueller Fall, den das BAG zulasten des Arbeitgebers entschieden hat. |
Verkäufer gibt Pkw weisungswidirg heraus
In einem Autohaus bestand die Anweisung, ein Neufahrzeug, das entweder nicht vollständig bezahlt war oder für das keine gesicherte Finanzierung vorlag, nicht an einen Käufer herauszugeben.
Am 19.09.2014 erschien ein Kunde, um einen Neuwagen abzuholen. Der Kunde leistete auf den Kaufpreis eine Anzahlung, drängte auf Überlassung des Pkw für das kommende Wochenende und sagte zu, das Fahrzeug am Montag, den 22.09.2014 zurückzubringen. Der Verkäufer gab nach und überließ dem Kunden das Fahrzeug. Der Kunde brachte das Fahrzeug allerdings nicht zurück. Am 20.08.2015 reichte das Autohaus eine Klage in Deutschland gegen den Kunden ein, deren Zustellung scheiterte (Kunde in Italien).
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