· Fachbeitrag · Arbeitsverträge
Die wichtigsten Eckpunkte zur „Brückenteilzeit“
| Das Teilzeitarbeitsrecht wird weiterentwickelt. Die Bundesregierung hat am 13.06.2018 für einen neuen Rechtsanspruch auf Brückenteilzeit im Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) gestimmt. |
Hintergrund und Ziel der Brückenteilzeit
Bisher gewährt das TzBfG keinen gesetzlichen Anspruch auf Rückkehr zur ursprünglichen Arbeitszeit. Arbeitnehmer in Teilzeit, die dem Arbeitgeber ihren Wunsch nach Verlängerung der Arbeitszeit anzeigen, haben nur unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch, bei der Besetzung eines freien Arbeitsplatzes bevorzugt berücksichtigt zu werden (§ 9 TzBfG).
Ab 01.01.2019 soll es einen Anspruch auf zeitlich begrenzte Teilzeitarbeit im TzBfG geben. Mit dieser Brückenteilzeit soll für Arbeitnehmer, die zeitlich begrenzt ihre Arbeitszeit verringern möchten, sichergestellt werden, dass sie nach der Teilzeitphase zur ursprünglichen Arbeitszeit zurückkehren können.
Die wichtigsten Eckpunkte der Brückenteilzeit
Die wichtigsten Eckpunkte regelt dabei der neue § 9a TzBfG (Zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit):
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Weiterführender Hinweis
- Regierungsentwurf vom 13.06.2018 → www.iww.de/s1786