· Nachricht · Arbeitsvertrag
BAG: Arbeitsvertragliche Ausschlussfrist ist bei Vergleichsverhandlungen gehemmt
| Arbeitsvertragliche Ausschlussklauseln dienen dazu, dass Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis innerhalb einer bestimmten Ausschlussfrist geltend gemacht werden müssen. Danach verfallen sie. Jetzt hat das BAG klargestellt: Der Zeitraum, in dem zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Vergleichsverhandlungen stattfinden, wird in die Ausschlussfrist nicht eingerechnet. Arbeitgeber müssen das bei der Fristberechnung beachten. |
Streit um Überstunden und Urlaubsabgeltung
Nach seinem Ausscheiden forderte ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber am 14.09.2015 die Abgeltung von 32 Urlaubstagen sowie die Vergütung von 182,25 Überstunden, die sich auf dem Arbeitszeitkonto angesammelt hätten.
Der Arbeitgeber lehnte mit Schreiben vom 28.09.2015 die Ansprüche ab, wies allerdings darauf hin, er strebe eine einvernehmliche Lösung an. In der Folgezeit führten die Parteien Vergleichsverhandlungen, die bis zum 25.11.2015 andauerten, jedoch erfolglos blieben. Der Arbeitnehmer erhob am 21.01.2016 Klage, mit der er seine Ansprüche weiterverfolgt.
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