02.10.2014 · Fachbeitrag · Aus- und Fortbildung
Bildungsprämie nutzen und Rest als Werbungskosten absetzen
| Einen staatlichen Zuschuss zu einer beruflichen Fortbildung beantragen können Arbeitnehmer, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind und deren jährlich zu versteuerndes Einkommen 20.000 Euro (40.000 Euro bei zusammenveranlagten Personen) nicht übersteigt. Der Staat beteiligt sich an der Fortbildung, wenn diese höchstens 1.000 Euro inklusive Umsatzsteuer kostet, mit 50 Prozent, maximal mit 500 Euro. |
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