· Fachbeitrag · Lohnsteuerpauschalierung
Auswärtstätigkeiten: Wann die Lohnsteuer bei Mahlzeiten & Co. pauschaliert werden kann
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage
| Normalerweise erfolgt der Steuerabzug nach den ELStAM des Arbeitnehmers. In vielen Varianten ist es aber auch möglich, die Steuer pauschal zu erheben. LGP nimmt die Lohnsteuerpauschalierung daher in einer Beitragsserie in den Fokus. Der dritte Teil beschäftigt sich mit der Pauschalierung bei Auswärtstätigkeiten. Konkret geht es um die Pauschalbesteuerung gestellter Mahlzeiten und um die Zahlung pauschal versteuerter Verpflegungsmehraufwendungen. |
Mahlzeitgestellung anlässlich einer Auswärtstätigkeit
Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für die Mahlzeit eines Arbeitnehmers während einer Auswärtstätigkeit (z. B. einer auswärtigen Fortbildung), so liegt beim Arbeitnehmer ein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil vor. Gleiches gilt, wenn dem Arbeitnehmer im Rahmen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung vom Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten eine Mahlzeit zur Verfügung gestellt wird.
Amtliche Sachbezugswerte
Maßgebend für die Bewertung der Mahlzeit sind die jeweils geltenden amtlichen Sachbezugswerte (§ 8 Abs. 2 S. 8 i. V. m. S. 6 EStG). Der Wert nach der Sachbezugsverordnung beträgt im Jahr 2025 für
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