07.07.2015 · Fachbeitrag · Aus- und Fortbildung
Rückzahlungsklausel bei Nichtbestehen der Abschlussprüfung
| Eine Klausel, die den Arbeitnehmer zur Rückzahlung von Fortbildungskosten verpflichtet, wenn er die Abschlussprüfung nicht besteht, kann diesen unangemessen benachteiligen, so das LAG Niedersachsen. |
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