08.11.2013 · Fachbeitrag · Betriebsveranstaltung
„iPad mini“ nur für Teilnehmer an der Weihnachtsfeier
| Ein Arbeitnehmer, der an einer betrieblichen Weihnachtsfeier nicht teilnimmt, hat keinen Anspruch auf ein Weihnachtsgeschenk, das bei dieser Gelegenheit an die anwesenden Arbeitnehmer verschenkt wird. Die gilt nach Ansicht des ArbG Köln selbst dann, wenn der Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt war. |
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