· Fachbeitrag · Brexit
„Brexit“ und Folgen ab 01.01.2021 ‒ (Teil-)Klarheit für britische Arbeitnehmer und ihre Arbeitgeber
von Rechtsanwältin Dr. Viktoria Winstel und Rechtsanwältin Karin Sültrop, Osborne Clarke, Köln
| Am 31.12.2020 hat der Übergangszeitraum für den Austritt Großbritanniens aus der EU geendet. In vielerlei Hinsicht ist sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene noch nicht endgültig und insbesondere rechtssicher geklärt, wie unterschiedlichste Fallgestaltungen und damit einhergehende Rechtsfragen seit dem 01.01.2021 zu behandeln sind. Immerhin ein Stück Klarheit hat die Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU gebracht. |
(Teil-)Klarheit für britische Staatsangehörige in Deutschland
Zumindest für britische Staatsangehörige, die sich bereits rechtmäßig in Deutschland aufhalten, als auch deren Arbeitgeber endet ein Teil der Ungewissheit: Im Freizügigkeitsgesetz/EU (BGBl. 2020, 2416) hat der deutsche Gesetzgeber Fakten geschaffen.
Danach werden die Statusrechte von Briten und ihren freizügigkeitsberechtigten Familienangehörigen, die nach dem Austrittsabkommen mit Großbritannien bestehen, auch über den 31.12.2020 hinaus gesichert. Letztendlich behalten die bisher freizügigkeitsberechtigten Briten, die sich im Bundesgebiet aufhalten, dadurch über den 31.12.2020 hinaus eine Rechtstellung inne, die der bisherigen sehr ähnlich ist.
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