· Fachbeitrag · Dienstwagen
Das sind die Folgen der Beschädigung eines Dienstwagens
von Rechtsanwältin Dr. Viktoria Winstel, Osborne Clarke, Köln
| Ist ein Arbeitnehmer häufig betrieblich unterwegs, stellt der Arbeitgeber regelmäßig einen Dienstwagen. Die daraus resultierenden Risiken sind oft nicht bewusst. Bei einem Unfall mit dem Dienstwagen kann der Arbeitnehmer erhebliche Schadenersatzansprüche verursachen. Für die Antwort auf die Frage, wann Arbeitnehmer für welche Schäden am Dienstwagen haften, müssen Arbeitgeber einige Grundregeln beachten. |
Arbeitnehmerhaftung im Arbeitsverhältnis
Ginge man von der allgemeinen Vertragshaftung aus, müsste der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber nach § 280 BGB unbeschränkt für Beschädigungen haften, falls er einen Schaden am Dienstwagen verursacht. Es wird weder nach der Person des Schädigers oder nach der Art seines Verschuldens differenziert noch Rücksicht auf dessen wirtschaftliche Situation genommen.
Um diese strenge Haftung im Arbeitsverhältnis zu vermeiden, hat die Rechtsprechung verschiedene Grundsätze entwickelt, die die Arbeitnehmerhaftung mildern sollen. Insbesondere weil der Arbeitgeber durch sein Weisungsrecht das betriebliche Umfeld und das damit verbundene Risikopotenzial bestimmt, erscheint es unbillig, den Arbeitnehmer vollumfänglich haften zu lassen.
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