· Fachbeitrag · Mitarbeitermobilität
Work from Anywhere (Teil 4): Das sind die steuerlichen Spielregeln
von Martina Kaul, Director, Steuerberaterin, WTS GmbH, Frankfurt am Main
| Das remote Arbeiten, also das Arbeiten außerhalb der Räumlichkeiten beim Arbeitgeber, ist der Megatrend in der heutigen Arbeitswelt. Unternehmen rüsten sich, um diesem Trend zu folgen und Richtlinien zu etablieren, um insbesondere nicht in eine der zahlreichen Steuerfallen zu tappen. Die steuerlichen Folgen bei Work from Anywhere sind nämlich je nach Land, Dauer, familiärer Situation und Art der Tätigkeit sehr unterschiedlich. Die „ToDo-Liste“ reicht von „keine Aktionen erforderlich“ bis hin zu umfangreichen Registrierungs-, Abführungs- und Deklarationsverpflichtungen. |
Die Besteuerung nach nationalem deutschen Recht
Deutschland unterscheidet zwischen der unbeschränkten und der beschränkten Steuerpflicht.
Unbeschränkte Steuerpflicht
Unbeschränkt steuerpflichtig sind Personen, die über einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland verfügen. Ein Wohnsitz ist dabei eine „Bleibe“, die grundsätzlich jederzeit zur Nutzung zur Verfügung steht. Eine tatsächliche regelmäßige Nutzung ist dabei nicht zwingend erforderlich. Ein gewöhnlicher Aufenthalt ist ein Aufenthalt in Deutschland von mehr als sechs Monaten, wobei kurzfristige Unterbrechungen wie Wochenendaufenthalte außerhalb Deutschlands oder während des Urlaubs unschädlich sind.
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