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  • 02.02.2016 · Fachbeitrag · Dienstwagen

    Kein neuer Dienstwagen vor Ablauf des Leasingvertrags

    | Ein Geschäftsführer darf seine Stellung nicht zu seinen Gunsten und gegen die Interessen der Gesellschaft ausnutzen. Insbesondere darf er sich keinen Vergütungsbestandteil einräumen, der ihm nicht zusteht. Ein neuer Dienstwagen kann insofern einen besonderen Vorteil darstellen. Schafft der Geschäftsführer sich vor Ablauf des Leasingvertrags einen neuen Dienstwagen an, haftet er aufgrund seiner Pflichtverletzung und muss der Gesellschaft die Kosten für die vorzeitige Vertragsauflösung ersetzen (OLG Naumburg, Urteil vom 30.3.2015, Az. 1 U 113/14, Abruf-Nr. 145095 ). |