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  • · Fachbeitrag · Dienstwagen

    So können Arbeitgeber die Überlassung von Elektrofahrzeugen und E-Bikes regeln

    von RA Dipl.-Betrw. (FH) Hauke Hintze und Rechtsreferendarin Yasemin Tolali, WTS Legal Rechtsanwaltsges. mbH, Köln

    | Elektromobilität ist in aller Munde. Bei Elektrofahrzeugen winken Kaufpreiszuschüsse, die Befreiung von der Kfz-Steuer sowie lohnsteuerliche Privilegien. Für E-Bikes gelten lohnsteuerliche Vereinfachungen. LGP erläutert, wie Arbeitgeber die Elektromobilität unter Berücksichtigung der lohnsteuerlichen Privilegien arbeitsvertraglich gestalten können. Praxistipps und Musterformulierungen bieten dazu eine wertvolle Hilfe. |

    Überlassung von Elektrofahrzeugen durch den Arbeitgeber

    Überlässt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern ein Elektro- oder Hybrid-Fahrzeug als Dienstwagen, sollte er - wie auch sonst arbeitsvertraglich üblich - die beiderseitigen Rechte und Pflichten aus der Überlassung des Elektrofahrzeugs in einer eigenen Nutzungsvereinbarung und nicht im Arbeitsvertrag regeln. Dabei sollten insbesondere folgende Punkte geregelt werden:

     

    • Fabrikat und Bestimmungsrecht über Details (Marke, Ausstattung etc.)