· Fachbeitrag · Dienstwagen
So können Arbeitgeber die Überlassung von Elektrofahrzeugen und E-Bikes regeln
von RA Dipl.-Betrw. (FH) Hauke Hintze und Rechtsreferendarin Yasemin Tolali, WTS Legal Rechtsanwaltsges. mbH, Köln
| Elektromobilität ist in aller Munde. Bei Elektrofahrzeugen winken Kaufpreiszuschüsse, die Befreiung von der Kfz-Steuer sowie lohnsteuerliche Privilegien. Für E-Bikes gelten lohnsteuerliche Vereinfachungen. LGP erläutert, wie Arbeitgeber die Elektromobilität unter Berücksichtigung der lohnsteuerlichen Privilegien arbeitsvertraglich gestalten können. Praxistipps und Musterformulierungen bieten dazu eine wertvolle Hilfe. |
Überlassung von Elektrofahrzeugen durch den Arbeitgeber
Überlässt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern ein Elektro- oder Hybrid-Fahrzeug als Dienstwagen, sollte er - wie auch sonst arbeitsvertraglich üblich - die beiderseitigen Rechte und Pflichten aus der Überlassung des Elektrofahrzeugs in einer eigenen Nutzungsvereinbarung und nicht im Arbeitsvertrag regeln. Dabei sollten insbesondere folgende Punkte geregelt werden:
- Fabrikat und Bestimmungsrecht über Details (Marke, Ausstattung etc.)
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