· Fachbeitrag · Doppelte Haushaltsführung
Umzug nach Beendigung einer doppelten Haushaltsführung
| Wird die doppelte Haushaltsführung aufgrund einer Scheidung beendet und zieht ein Arbeitnehmer von seiner bisherigen Zweitwohnung in eine neue, größere Wohnung am Beschäftigungsort, so ist der Umzug nicht beruflich veranlasst. Die Umzugskosten sind nicht steuerlich absetzbar, entschied das FG Köln (Urteil vom 14.7.2011, Az: 6 K 4781/07 ). |
Quelle: Ausgabe 12 / 2011 | Seite 202 | ID 29735970