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  • 16.05.2014 · Fachbeitrag · Entgeltfortzahlung

    Beschäftigungspflicht auch bei Nachtdienstuntauglichkeit

    | Kann eine Krankenschwester aus gesundheitlichen Gründen keine Nachtschichten mehr leisten, ist sie deshalb nicht arbeitsunfähig krank. Sie hat Anspruch auf Beschäftigung, ohne für Nachtschichten eingeteilt zu werden. Zu diesem Ergebnis kam das BAG. |