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  • 19.07.2022 · Nachricht · Fortbildung

    Unwirksame Rückzahlungsklausel in Fortbildungsvereinbarung

    | Es ist nicht zulässig, in einer vorformulierten Fortbildungsvereinbarung die Rückzahlungspflicht schlechthin an das Ausscheiden aufgrund einer Eigenkündigung des Arbeitnehmers innerhalb der vereinbarten Bindungsfrist zu knüpfen. Vielmehr muss nach dem Grund des vorzeitigen Ausscheidens differenziert werden, so aktuell das BAG. |