29.04.2015 · Fachbeitrag · Geringfügige Beschäftigung
Bei Minijobs keine Pflicht zur Lohnsteuerpauschalierung
| Der Arbeitgeber hat ein Wahlrecht, ob er eine geringfügige Beschäftigung pauschal oder nach Lohnsteuerabzugsmerkmalen besteuern will. Er muss den Minijobber nicht auf die Wahl der Regelbesteuerung hinweisen. |
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