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  • · Nachricht · Lohnpfändung

    Höhere Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen seit Juli 2023

    | Zum 01.07.2023 ist die Pfändungsfreigrenze beim Arbeitseinkommen gestiegen, weil 2023 auch der steuerliche Grundfreibetrag gestiegen ist. Damit erhöhen sich u. a. die auszahlbaren Beträge an Arbeitnehmer, deren Gehalt gepfändet wurde. |

     

    • Beispielhafte Pfändungsfreigrenzen seit 01.07.2023

    Unterhaltspflicht gegenüber ... Personen

    01.07.2022 ‒ 30.06.2023

    Nettoeinkommen pfändungsfrei bis

    01.07.2023 ‒ 30.06.2024

    Nettoeinkommen pfändungsfrei bis

    0

    1.339,99 Euro

    1.409,99 Euro

    1

    1.839,99 Euro

    1.939,99 Euro

    2

    2.109,99 Euro

    2.229,99 Euro

    3

    2.389,99 Euro

    2.519,99 Euro

    4

    2.669,99 Euro

    2.819,99 Euro

     

     

    Weiterführender Hinweis

    • Die „Pfändungsfreigrenzen seit Juli 2023“ finden Sie auf lgp.iww.de → Abruf-Nr. 235760
    Quelle: Ausgabe 07 / 2023 | Seite 137 | ID 49541723