· Fachbeitrag · Mindestlohn
Die branchenabhängigen Dokumentationspflichten und die Erleichterungen für Arbeitgeber
von Rechtsanwalt Martin Brilla, Aachen
| Für Minijobber und bestimmte Branchen, in denen man eine Umgehung des Mindestlohns besonders befürchtet, bringt das Mindestlohngesetz spezielle Melde- und Dokumentationspflichten mit sich. Diese wurden nun teilweise eingeschränkt. „LGP“ zeigt, worauf Arbeitgeber achten müssen. |
Aufzeichnungspflichten nach Mindestlohngesetz
Neben den Pflichten bei Minijobbern haben Arbeitgeber bestimmter, in § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannter Branchen seit dem 16. August 2014, faktisch jedoch erst seit dem 1. Januar 2015 zusätzliche Pflichten. Das sind die folgenden neun Branchen
- Baugewerbe
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