27.07.2016 · Fachbeitrag · Mindestlohn
Gesetzlicher Mindestlohn für Bereitschaftszeiten
| Der gesetzliche Mindestlohn ist für jede geleistete Arbeitsstunde zu zahlen. Zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit rechnen zwar auch Bereitschaftszeiten. Das BAG hat aber klar gemacht, dass Bereitschaftsdienst nicht gesondert zu vergüten ist, sondern mit dem Grundgehalt abgegolten ist, solange dieses rechnerisch den Mindestlohn abdeckt. |
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