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  • · Nachricht · Mindestlohn

    Höherer Mindestlohn in der Abfallwirtschaft ab 1. Oktober 2015

    | Für alle Beschäftigten in der Abfallwirtschaft gilt ab 1. Oktober 2015 bundesweit ein Mindestlohn von 8,94 Euro. Er steigt ab Januar 2016 auf 9,10 Euro. Den Mindestlohn müssen auch Betriebe zahlen, die nicht tariflich gebunden sind, und Arbeitgeber mit Sitz im Ausland, wenn sie Beschäftigte nach Deutschland entsenden. |

     

    Der erhöhte, bundesweite Mindeststundenlohn für alle Entsorger, Straßenreinigungs- und Winterdienste beträgt

    • vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2015 8,94 Euro brutto pro Zeitstunde und
    • vom 1. Januar 2016 bis 31. März 2017 9,10 Euro brutto pro Zeitstunde.

     

    Quelle | Mitteilung auf der Website der Bundesregierung vom 23.9.2015

    Quelle: ID 43628734