· Fachbeitrag · Entsendung
Reform der Arbeitnehmerentsendung ‒ So setzen Arbeitgeber die Regelungen um
von Rechtsanwalt Otfrid Böhmer, Director bei der WTS Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München
| Die Änderungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) sind am 30.07.2020 in Kraft getreten. Darin wurden die Anforderungen der dritten Arbeitnehmerentsenderichtlinie umgesetzt. Das AEntG erweitert den Katalog der in Deutschland zu beachtenden Arbeitsbedingungen für entsandte Arbeitnehmer. LGP erläutert nachfolgend, welche Vorgaben Arbeitgeber erfüllen müssen und wie sie das tun. |
Für wen gelten die (Neu-)Regelungen des AEentG?
Das AEntG gilt für alle deutschen und ausländischen Arbeitgeber (unabhängig davon, ob sie in einem EU- oder Drittstaat sitzen). Erfasst werden alle Arbeitnehmer deutscher und ausländischer Arbeitgeber, die in Deutschland beschäftigt werden, auch Leiharbeitnehmer. Das AEntG ordnet an, dass näher bestimmte Mindestarbeitsbedingungen zwingend auf die in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmer anzuwenden sind. Dies gilt auch für Entsendungen innerhalb eines Konzerns.
Bestimmte Kurzzeiteinsätze sind allerdings von vornherein vom Geltungsbereich des AEntG ausgenommen (§ 24 AEntG).
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