08.05.2015 · Fachbeitrag · Mindestlohn
Kündigung nach Geltendmachung des Mindestlohns unwirksam
| Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist unwirksam, wenn der Arbeitgeber kündigt, weil der Arbeitnehmer den gesetzlichen Mindestlohn verlangt hat. Dies hat das ArbG Berlin entschieden. |
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