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  • 16.09.2024 · Nachricht · Mindestlohn

    LAG Niedersachsen: Keine Mindestlohnvergütung für Ausübung der Rufbereitschaft in der eigenen Wohnung

    | Zeiten der Rufbereitschaft als solche sind anders als die Inanspruchnahme während der Rufbereitschaft keine vergütungspflichtige Arbeitszeit. Zu diesem Schluss ist das LAG Niedersachsen nach Gesamtwürdigung der maßgeblichen Umstände gelangt. Es hat den Anspruch des Arbeitnehmers auf gesetzlichen Mindestlohn für die Zeit der Rufbereitschaft verneint. |