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  • 30.10.2015 · Fachbeitrag · Mindestlohn

    Urlaubs- und Weihnachtsgeld nicht einfach kündbar

    | Der Arbeitgeber kann weder eine von der Betriebszugehörigkeit abhängige Sonderzahlung, zum Beispiel das Weihnachtsgeld, noch zusätzliches Urlaubsgeld über eine Änderungskündigung streichen, nur weil er den Mindestlohn zahlen muss. Mit mehreren Entscheidungen hat das LAG Berlin-Brandenburg die bisherige Rechtsprechungslinie bestätigt. |