· Fachbeitrag · Mindestlohn
Zulagen und Zuschläge - Anrechnung auf den Mindestlohn?
| In der Praxis tauchen immer wieder Fragen auf, inwiefern Zulagen und Zuschläge auf den Mindestlohn anrechenbar sind. Zwei Gerichte haben die Frage in Sachen Leistungszulage und Akkordzuschlag beantwortet. |
- Eine Leistungszulage kann auf den Mindestlohn angerechnet werden. Sie ist nicht zusätzlich zum Mindestlohn zu zahlen, so das LAG Berlin-Brandenburg (Urteil vom 11.8.2015, Az. 19 Sa 819/15, Abruf-Nr. 146028).
- Ein Akkordzuschlag ist nicht auf den Mindestlohn anrechenbar. Das hat das ArbG Herford entschieden. Das bedeutet, dass der Mindestlohn von 8,50 Euro auch ohne den Akkordzuschlag erreicht werden muss (ArbG Herford, Urteil vom 11.9.2015, Az. 1 Ca 677/15, Abruf-Nr. 145899).
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