· Fachbeitrag · Mindestlohn/Rentner
Ist für Rentner der Mindestlohn zu zahlen?
von RA Björn Braun LL.M. von Osborne Clarke, Köln,
| Müssen Arbeitgeber für einen bei ihnen beschäftigten Rentner den Mindestlohn zahlen? Kann der Rentner auf den Mindestlohn oder gänzlich auf Lohn verzichten? LGP beantwortet diese Fragen aus der Leserschaft. |
Mindestlohn auch für Rentner
Nach § 1 Abs. 1 MiLoG hat grundsätzlich jeder Arbeitnehmer Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn von derzeit 8,50 Euro (brutto) je Zeitstunde bzw. 8,84 Euro ab 01.01.2017. Das Gesetz kennt zwar Ausnahmen (§ 22 Abs. 1 S. 1 und § 24 Abs. 2 MiLoG), aber keine für Empfänger von Rentenzahlungen. Also steht auch Rentnern der Mindestlohn zu. Eine Ausnahme besteht z. B. für Zeitungszusteller; diese erhalten erst ab 01.01.2017 pro Zeitstunde 8,50 Euro.
Beschäftigung ohne Bezahlung?
Dürfen Rentner ihre Arbeit kostenlos anbieten? Prinzipiell nicht. Nach deutschem Arbeitsrecht müssen Personen, die eine Tätigkeit ausüben, grundsätzlich bezahlt werden. Ein Verzicht auf den Mindestlohn ist durch § 3 S. 1 MiLoG ausgeschlossen. Der Arbeitnehmer kann also weder durch eine entsprechende Vereinbarung seinen Anspruch auf Mindestlohn unterschreiten noch seine Geltendmachung beschränken oder ausschließen. Eine anderslautende Vereinbarung ist unwirksam. Allenfalls zwei „Schlupflöcher“ wären denkbar:
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