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  • 07.08.2013 · Fachbeitrag · Reisekosten

    Übliche Verpflegungspauschalen für Leiharbeitnehmer

    | Auch Leiharbeitnehmern stehen die Verpflegungspauschalen nur innerhalb der Dreimonatsfrist zu (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 5 EStG). Das hat der BFH entschieden. Für Leiharbeitnehmer gilt damit dasselbe wie für andere – auswärts tätige – Arbeitnehmer, die zum Beispiel bei Kunden ihres Arbeitgebers eingesetzt sind. |