· Fachbeitrag · Sondervergütungen
So können Arbeitgeber Gewinnbeteiligungen (Tantiemen) rechtssicher einsetzen
von Rechtsanwältin Dr. Viktoria Winstel, Osborne Clarke, Köln
| Um Arbeitnehmern einen Anreiz zu geben, sich für die Gewinnsteigerung des Unternehmens einzusetzen, wird vielfach die Zahlung von Gewinnbeteiligungen vereinbart. Für den erfolgreichen Einsatz müssen Arbeitgeber einige Problembereiche meistern. Der folgende Beitrag zeigt den rechtssicheren Umgang mit Tantiemen auf den Gebieten des Arbeits-, Lohnsteuer- und Beitragsrechts und gibt praxistaugliche Formulierungsvorschläge. |
Begriff und Abgrenzung der Tantieme
Eine Tantieme ist die Gewinnbeteiligung eines Arbeitnehmers als zusätzliche erfolgsbezogene Vergütung, deren Höhe sich nach dem Jahresgewinn des Unternehmens - in der Regel nach Handelsbilanz - richtet. Die Tantieme betrifft das Austauschverhältnis „Arbeit gegen Lohn“ und ist damit Arbeitsentgelt und keine Gratifikation (BAG, Urteil vom 08.09.1998, Az. 9 AZR 273/97). Fällig wird sie mit der Bilanzfeststellung oder dem Zeitpunkt, zu dem die Bilanz hätte üblicherweise festgestellt werden können.
Tantieme von anderen Sonderzahlungen mit Entgeltcharakter abgrenzen
Die Tantieme ist etwas anderes als eine Provision oder Umsatztantieme:
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