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  • · Fachbeitrag · Sonderzahlung

    Keine Weihnachtsgratifikation nach Kündigung

    | Arbeitgeber können den Anspruch auf eine Weihnachtsgratifikation davon abhängig machen, dass zum Auszahlungszeitpunkt ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis besteht. Das BAG hat grünes Licht für diese Gestaltung gegeben. |

     

    Knüpft die Zahlung einer Weihnachtsgratifikation - wie im Urteilsfall - nur an den Bestand des Arbeitsverhältnisses an, ist eine entsprechende Klausel mit der Grundkonzeption des § 611 BGB zu vereinbaren und hält einer Inhaltskontrolle stand (BAG, Urteil vom 18.1.2012, A. 10 AZR 667/10; Abruf-Nr. 120368).

     

    PRAXISHINWEIS | Der Streit ist für den Arbeitgeber allerdings noch nicht ausgestanden. Der Mitarbeiter hat nämlich behauptet, ihm sei gekündigt worden, weil er nicht freiwillig auf die Zahlung der Weihnachtsgratifikation verzichtet habe. Das BAG hat der Vorinstanz nun aufgegeben zu klären, ob der Arbeitgeber dem Mitarbeiter allein deshalb gekündigt hat, um ihm das Weihnachtsgeld vorzuenthalten. Wenn das so ist, hätte der Arbeitgeber die Bedingung - das gekündigte Arbeitsverhältnis - treuwidrig im Sinne von § 162 Abs. 2 BGB herbeigeführt, sodass die Bedingung als nicht eingetreten gelten würde. Dann müsste der Arbeitgeber die Weihnachtsgratifikation doch noch zahlen.

     
    Quelle: Ausgabe 05 / 2012 | Seite 77 | ID 32041530