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Zahlung einer Tantieme auch für Zeiten der Nichtarbeit?
| Eine LGP-Leserin fragt: Eine Minderheits-Gesellschafter-Geschäftsführerin hat Anspruch auf eine Gewinntantieme. Diese beträgt maximal 20 Prozent des Jahresgehalts. 2017 war sie in Mutterschutz und hat nicht durchgehend gearbeitet. Ist für die Berechnung des Maximalbetrags das tatsächlich gezahlte Gehalt zugrunde zu legen oder wird für die Ausfallmonate ein fiktives Gehalt angesetzt? Rechtsanwalt Thorsten Leisinger verrät, worauf es arbeitsrechtlich ankommt. |
Antwort | Die Tantieme-Vereinbarung mit der Minderheits-Gesellschafter-Geschäftsführerin ist maßgebend.
- Ist die Tantieme generell als freiwillige Leistung ausgestaltet (mit Freiwilligkeitsvorbehalt), kann der Arbeitgeber jährlich frei bestimmen, ob und ggf. in welcher Höhe er der Minderheits-Gesellschafter-Geschäftsführerin eine Tantieme zahlt.
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