· Nachricht · Sonderzahlung/Vergütung
Tantieme bei unterjährigem Ausscheiden nur anteilig zu zahlen
| Die für ein ganzes Jahr vereinbarte Tantieme, deren Zahlung vom Erreichen eines vorher definierten Ziels abhängig sein soll, ist bei unterjährigem Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis anteilig zu kürzen. Dies gilt selbst dann, wenn der Zeitpunkt, bis zu dem das Ziel zu erreichen war (und erreicht worden ist), vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses bereits verstrichen war, so das LAG Köln (Urteil vom 07.07.2022, Az. 6 Sa 112/22, Abruf-Nr. 231606 ). |
Quelle: Ausgabe 11 / 2022 | Seite 224 | ID 48666935