· Fachbeitrag · Sonderzuwendungen
Ablösung einer aufgrund Gesamtzusage zusätzlich zur Betriebsrente gewährten Sachleistung
von Rechtsanwalt Dr. Markus Meißner, CMS Hasche Sigle, Stuttgart
| Der Arbeitgeber kann eine Sachleistung, die er dem Arbeitnehmer im Wege einer Gesamtzusage für die Zeit nach Eintritt eines Versorgungsfalls zusätzlich zu einer Betriebsrente verspricht und die er generell auch aktiven Arbeitnehmern gewährt, („endbezugsbezogen“) dahingehend ausgestalten, dass der Versorgungsempfänger nur diejenige Leistung beanspruchen kann, die bei Eintritt des Versorgungsfalls einem aktiven Arbeitnehmer zustand. Das hat das BAG klargestellt. |
Streit um kostenfreie Fahrausweise
Eine Verkehrsgesellschaft hatte ihren Arbeitnehmern in der Vergangenheit auf Antrag kostenfreie Fahrausweise gestellt. Die Voraussetzungen für die Bereitstellung der kostenfreien Fahrausweise regelte die Verkehrsgesellschaft in einseitigen Bestimmungen. Die Bestimmungen sahen für Arbeitnehmer, Ehegatten und Rentner bestimmte kostenfreie Fahrausweise vor.
Ablösende Betriebsvereinbarung
Im Jahr 2015 schloss die Verkehrsgesellschaft mit dem Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung (BV 2015). Die BV 2015 sollte „alle vorhergehenden Regelungen und Betriebsvereinbarungen“ zur Bereitstellung von Fahrausweisen ersetzen. Arbeitnehmer erhielten nach der BV 2015 nur noch kostenfreie Fahrausweise einer günstigeren Kategorie. Ehegatten und Rentner erhielten keine kostenfreien Fahrausweise mehr.
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