· Fachbeitrag · Übergangsbereich
Arbeitsvertrag im Übergangsbereich nach Anhebung der Entgeltobergrenze auf 2.000 Euro
von Rechtsanwalt Michael Röcken, Bonn, www.ra-roecken.de
| Bei einem Beschäftigungsverhältnis im Übergangsbereich (Midijob) wurde zum 01.01.2023 die monatliche Entgeltobergrenze auf 2.000,00 Euro erhöht. LGP erläutert Ihnen, worauf Arbeitgeber bei einem Arbeitsvertrag im Übergangsbereich mit einem monatlichen Verdienst zwischen 520,01 Euro und 2.000,00 Euro achten müssen und wie sie diesen formulieren. |
Midijobs: „Übergangsbereich“ hat „Gleitzone“ abgelöst
Um die Aufnahme niedrig entlohnter Beschäftigungen attraktiver zu machen, sieht der Übergangsbereich (vormals „Gleitzone“) für Entgelte von monatlich 520,01 bis 2.000,00 Euro teils deutlich reduzierte Beiträge zur Sozialversicherung vor (zur Berechnung: Beitrag auf Seite 28 dieser Ausgabe).
Bei der Beurteilung, ob die Regelung des Übergangsbereichs anzuwenden ist, kommt es auf das „regelmäßige“ Arbeitsentgelt an. Werden mehrere Beschäftigungen ausgeübt, gilt die Regelung des Übergangsbereichs nur, wenn die Summe aller Entgelte nicht über 2.000,00 Euro liegt. Zusammenzurechnen sind dabei die „versicherungspflichtigen“ Beschäftigungen.
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