· Fachbeitrag · Überstunden/Vergütung
BAG: Pauschalvergütung von Überstunden durch Betriebsvereinbarung ist unwirksam
von Rechtsanwältin Dr. Viktoria Winstel, Osborne Clarke, Köln
| Soweit eine tarifvertragsersetzende Gesamtbetriebsvereinbarung bestimmt, dass Gewerkschaftssekretäre als Ausgleich für Mehrarbeit ‒ die bei ihnen regelmäßig anfällt ‒ pauschal eine bestimmte Anzahl freier Arbeitstage im Kalenderjahr erhalten, ist diese unwirksam. Das hat das BAG entschieden. LGP erläutert, welche Schlüsse Unternehmen daraus ziehen. |
Streit um Ausgleich bei Mehrarbeit
Ein Mann ist bei einer Gewerkschaft als Gewerkschaftssekretär beschäftigt. Zwischen den Parteien wurde „Vertrauensarbeitszeit“ mit einer regelmäßigen, wöchentlichen Arbeitszeit von 35 Stunden vereinbart. Der Gewerkschaftssekretär konnte also über Beginn und Ende der Arbeitszeit selbst entscheiden.
Gesamtbetriebsvereinbarung regelt Ausgleich bei Mehrarbeit
Für das Arbeitsverhältnis galten die in Form einer Gesamtbetriebsvereinbarung (GBV) abgeschlossenen „Allgemeinen Arbeitsbedingungen für die ver.di-Beschäftigten“ (AAB).
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