· Fachbeitrag · Urlaub
BAG erlaubt Arbeitgebern anteilige Kürzung von Urlaubsansprüchen in der Elternzeit
| Der gesetzliche Urlaubsanspruch besteht auch für den Zeitraum der Elternzeit. Arbeitgeber können ihn jedoch kürzen (§ 17 Abs. 1 S. 1 BEEG). Das BAG hat jetzt grünes Licht gegeben. Eine Kürzung während der Elternzeit sei auch unionsrechtskonform. |
Streit um Urlaubsansprüche aus der Elternzeit
Eine Assistentin der Geschäftsleitung befand sich u. a. vom 01.01.2013 bis zum 15.12.2015 durchgehend in Elternzeit. Mit Schreiben vom 23.03.2016 kündigte sie das Arbeitsverhältnis zum 30.06.2016. Sie beantragte unter Einbeziehung der während der Elternzeit entstandenen Urlaubsansprüche, ihr für den Zeitraum der Kündigungsfrist Urlaub zu gewähren.
Mit Schreiben vom 04.04.2016 erteilte die Arbeitgeberin der Frau vom 04.04. bis zum 02.05.2016 Urlaub, die Gewährung des auf die Elternzeit entfallenden Urlaubs lehnte sie ab. Die Frau hat zuletzt noch die Abgeltung von 89,5 Arbeitstagen Urlaub aus dem Zeitraum ihrer Elternzeit geltend gemacht.
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