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  • · Fachbeitrag · Urlaub

    Begrenzung des Urlaubsanspruchs von langfristig Erkrankten

    | Tarifverträge können den Urlaubs-Ansammlungs-Anspruch von Arbeitnehmern, die mehrere Jahre in Folge arbeitsunfähig sind, auf einen Übertragungszeitraum von 15 Monaten begrenzen. Das hat der EuGH auf Vorlage des LAG Hamm entschieden. |

     

    Der EuGH argumentiert wie folgt: Um dem Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub gerecht zu werden, muss jeder Übertragungszeitraum den spezifischen Umständen Rechnung tragen, in denen sich ein Arbeitnehmer befindet, der während mehrerer Bezugszeiträume in Folge arbeitsunfähig ist. Dieser Zeitraum muss daher für den Arbeitnehmer insbesondere die Möglichkeit gewährleisten, bei Bedarf über Erholungszeiträume zu verfügen, die längerfristig gestaffelt und geplant werden sowie verfügbar sein können. Ein Übertragungszeitraum muss die Dauer des Bezugszeitraums, für den er gewährt wird, deutlich überschreiten. Ein Übertragungszeitraum von 15 Monaten wird dem gerecht, weil er länger ist als der Bezugszeitraum (Urteil vom 22.11.2011, Rs. C-214/10; Abruf-Nr. 113900).

     

    PRAXISHINWEIS | Einen ausführlichen Beitrag zum Thema „Urlaub und Urlaubsabgeltung bei Krankheit“ finden Sie in LGP Ausgabe 10/2011, Seite 176.

     
    Quelle: Ausgabe 01 / 2012 | Seite 4 | ID 30842280