· Fachbeitrag · Urlaub
Neue Urteile zu Urlaub und Urlaubsabgeltung bei Krankheit - Das müssen Arbeitgeber beachten!
von Rainer Hoffmann, Fachanwalt für Arbeitsrecht, St. Ingbert
| Nachdem der EuGH 2009 den Streit über den Anspruch auf Urlaub und Urlaubsabgeltung bei langdauernder Krankheit entschieden hatte, mussten sich der EuGH und das BAG in der Zwischenzeit erneut mit mehreren Fragen auseinandersetzen. Dabei ging es um die Zulässigkeit einer Verfallfrist, den Verfall des Urlaubsanspruchs bei Genesung, die Vererbbarkeit und den Verfall bei Beamten. |
Grundsatz: Kein Verfall des Urlaubsanspruchs mehr
Die jahrzehntelange Rechtsprechung des BAG zur Übertragbarkeit von Urlaubsansprüchen endete 2009 mit der Schultz-Hoff-Entscheidung des EuGH (Urteil vom 20.1.2009, Rs. C-350/06; Abruf-Nr. 090312). Sie lässt sich wie folgt auf den Punkt bringen:
- Ein Arbeitnehmer verliert seinen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub nicht, wenn er ihn wegen Arbeitsunfähigkeit innerhalb eines Kalenderjahrs oder bis zum Ende des Übertragungszeitraums im Folgejahr (sprich bis 31. März des Folgejahrs nach § 7 Abs. 3 BUrlG) nicht nehmen konnte.
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