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  • 13.04.2016 · Fachbeitrag · Urlaub

    Erbfall: Zusatzurlaub für Schwerbehinderte ist abzugelten

    | Ein Urlaubsanspruch geht nicht mit dem Tod des Arbeitnehmers unter, sondern wandelt sich in einen Abgeltungsanspruch der Erben um. Dieser sei nicht auf den gesetzlichen Mindesturlaub beschränkt, sondern gelte auch für den Zusatzurlaub für Schwerbehinderte, so das LAG Düsseldorf (LAG Düsseldorf, Urteil vom 15.12.2015, Az. 3 Sa 21/15, Abruf-Nr. 184298 ). |