· Fachbeitrag · Urlaub
Urlaub und Urlaubsabgeltung bei Krankheit: EuGH-Rechtsprechung wirft viele Praxisfragen auf
von Rainer Hoffmann, Fachanwalt für Arbeitsrecht, St. Ingbert
| Der EuGH hat 2009 den Streit über den Anspruch auf Urlaub und Urlaubsabgeltung bei Krankheit entschieden. Das Urteil hat in der Praxis wichtige Fragen aufgeworfen, zu denen Arbeitgeber nachfolgend Antworten finden. |
Kernaussage des EuGH
Zunächst zu den Kernaussagen des EuGH, die das BAG seither mehrfach bestätigt hat (EuGH, Urteil vom 20.1.2009, Rs. C-350/06; Abruf-Nr. 090312):
- Kann der Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit seinen Urlaub innerhalb eines Kalenderjahrs oder bis zum Ende des Übertragungszeitraums im Folgejahr (sprich bis 31. März des Folgejahrs nach § 7 Abs. 3 BUrlG) nicht nehmen, besteht der Anspruch auf Urlaub weiter und verfällt nicht.
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