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  • · Fachbeitrag · Urlaub


    Fehler - Urlaubsberechnung bei Ausscheiden vor erfüllter Wartezeit


    | Bei der Beispielsberechnung des anteiligen Urlaubs bei Ausscheiden vor Erfüllung der Wartezeit in LGP 3/2013, Seite 52 ist uns ein Fehler unterlaufen. Nachfolgend finden sie ein korrigiertes Beispiel. |

    • Beispiel

    Ein Arbeitnehmer war vom 1. Februar 2012 bis zum 30. Juni 2012 in einem Arbeitsverhältnis beschäftigt. Er ist also nach fünf Monaten aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden und hat die sechsmonatige Wartezeit nicht erfüllt. 


    Ergebnis: Bei einer Beschäftigungsdauer von insgesamt fünf Monaten ergibt sich ein Teilurlaubsanspruch von 8,35 Tagen. Der Arbeitgeber rechnet wie folgt: 


    • Der volle Jahresurlaubsanspruch beträgt in einer Fünf-Tage-Woche 20 Tage pro Kalenderjahr. 

    • Für jeden vollen Monat ergibt sich ein Urlaubsanspruch in Höhe von 1,67 Tagen (20 Tage : 12).

    • Bei 5 Monaten stehen dem Arbeitnehmer 8,35 Urlaubstage (5 x 1,67 Tage) zu. Diese sind nicht auf 9 Tage aufzurunden, weil der Bruchteil hinter dem Komma weniger als einen halben Tag ergibt (§ 5 Abs. 2 BUrlG).


    Falsch ist es, den monatlichen Urlaubsanspruch von 1,67 Tagen auf 2 Tage aufzurunden und sodann auf 5 Monate hochzurechnen.

    Quelle: Ausgabe 04 / 2013 | Seite 55 | ID 38589710