· Fachbeitrag · Urlaub
Fehler - Urlaubsberechnung bei Ausscheiden vor erfüllter Wartezeit
| Bei der Beispielsberechnung des anteiligen Urlaubs bei Ausscheiden vor Erfüllung der Wartezeit in LGP 3/2013, Seite 52 ist uns ein Fehler unterlaufen. Nachfolgend finden sie ein korrigiertes Beispiel. |
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Ein Arbeitnehmer war vom 1. Februar 2012 bis zum 30. Juni 2012 in einem Arbeitsverhältnis beschäftigt. Er ist also nach fünf Monaten aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden und hat die sechsmonatige Wartezeit nicht erfüllt.
Ergebnis: Bei einer Beschäftigungsdauer von insgesamt fünf Monaten ergibt sich ein Teilurlaubsanspruch von 8,35 Tagen. Der Arbeitgeber rechnet wie folgt:
Falsch ist es, den monatlichen Urlaubsanspruch von 1,67 Tagen auf 2 Tage aufzurunden und sodann auf 5 Monate hochzurechnen. |
Quelle: Ausgabe 04 / 2013 | Seite 55 | ID 38589710