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  • 12.12.2024 · Nachricht · Urlaub

    Urlaubsabgeltung nach Mutterschutz und Elternzeit – Kürzungserklärung nach Ende des Arbeitsverhältnisses nicht mehr..

    | Immer wieder scheiden Arbeitnehmer nach der Elternzeit aus. An der Stelle stellt sich dann die Frage, was mit deren Urlaubs(abgeltungs)anspruch passiert. Hierzu stellt das BAG nun klar: Das Recht des Arbeitgebers aus § 17 Abs. 1 S. 1 BEEG, den Jahresurlaub für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwöftel zu kürzen, besteht nur während des laufenden Arbeitsverhältnisses und kann nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr ausgeübt werden. |