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  • · Fachbeitrag · Urlaub

    Urlaubsabgeltungsanspruch eines Schwerbehinderten

    | Die dreijährige Verjährungsfrist, innerhalb der ein Schwerbehinderter seinen Urlaubsabgeltungsanspruch geltend machen kann, beginnt erst mit dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis und nicht schon mit dem Schluss des jeweiligen Urlaubsjahrs. Das liegt daran, dass der Urlaubsanspruch während der Arbeitsunfähigkeit nicht fällig ist, weil ihn der kranke Arbeitnehmer nicht realisieren kann, so das LAG Niedersachsen (Urteil vom 16.9.2011, Az. 6 Sa 348/11 ; Abruf-Nr. 114266 ). |

     

    PRAXISHINWEIS | Mehr zum Thema Urlaub und Urlaubsabgeltung bei Krankheit in LGP 10/2011, Seiten 176 bis 180. Sie finden den Beitrag auch inlgp.iww.de unter dem Reiter Archiv.

     
    Quelle: ID 31028160