06.08.2015 · Fachbeitrag · Urlaub
Urlaubsanspruch bei Teilzeit mit weniger Wochenarbeitstagen
| Das BAG hält die Regelung in einem Tarifvertrag, wonach sich der Urlaubsanspruch bei einer anderen Verteilung der Wochenarbeitszeit als auf fünf Tage erhöht oder vermindert, für unwirksam, soweit sie die Zahl der während einer Vollzeitbeschäftigung erworbenen Urlaubstage mindert. |
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